Das Finanzamt erstattet zuviel geleistete Körperschaftsteuer und zuviel geleisteten Solidaritätszuschlag.
Auch wenn bei einer Umsatzsteuersonderprüfung festgestellt wird, dass die Umsatzsteuer auf die Entnahmen zu hoch berechnet war, wird die zuviel geleistete Umsatzsteuer zurückgewährt.