Veranlagungszeitraum 2003:
Zu versteuerndes Einkommen bisher |
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612.000 |
maximaler Verlustrücktrag ( ; ) |
./. |
511.500 |
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Zu versteuerndes Einkommen nach Verlustrücktrag |
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100.500 |
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Der Körperschaftsteuerbescheid 2003 kann nachträglich geändert werden (vgl. ). Die Gerlach GmbH erhält dadurch eine Erstattung von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. |
Veranlagungszeitraum 2005:
Gesamtbetrag der Einkünfte bisher |
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1.200.000 |
Vortragsfähige Verluste aus 2004:
1.940.000 € ./. 511.500 € = 1.428.500 €
Unbeschränkt abzugsfähig ( ) |
./. |
1.000.000 |
Zusätzlich 60% der verbliebenen Einkünfte
200.000 x 60% ( ) |
./. |
120.000 |
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Zu versteuerndes Einkommen nach Verlustabzug |
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80.000 |
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Die jetzt noch verbleibenden Verluste von 1.428.500 ./. 1.120.000 = 308.500 € sind für die dem Wirtschaftjahr 2005 nachfolgenden Veranlagungszeiträume vortragsfähig und werden durch amtlichen Bescheid festgestellt ( ). |