Stellen Sie bitte fest, ob bei nachfolgenden Sachverhalten eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGa) oder eine verdeckte Einlage (vE) in Betracht kommt:
Sachverhalt
vGa
vE
trifft nicht zu
Gesellschafterin verkauft Grundstück an Kapitalgesellchaft unter Wert
Gewinnausschüttung auf Grundlage eines förmlichen Beschlusses
Gesellschafterin erhält von Kapitalgesellschaft überhöhte Pensionszusage
Gesellschafterin gewährt verdeckte Gewinnausschüttung an Kapitalgesellschaft zurück
Gesellschafterin vermietet Grundstück an Kapitalgesellschaft zu einem überhöhten Mietzins
Gesellschafterin vermietet Grundstück an Kapitalgesellschaft weit unterhalb der ortsüblichen Miete
Gesellschafter-Geschäftsführerin verzichtet nachträglich auf das vereinbarte Gehalt
Gesellschafter-Geschäftsführerin verzichtet im Vorhinein auf Gehalt