Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für deutsche Staatsbedienstete im Auslandsdienst (§ 1 Absatz 2 EStG)
Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für GrenzpendlerInnen, die im Ausland wohnen, in Deutschland aber ihre überwiegednen Einkünfte erzielen (§ 1 Absatz 3 EStG, ggf. i.V.m. § 1a EStG); sog. fiktive unbeschränkte Steuerpflicht
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige, die in ein Niedrigsteuerland auswandern und in Deutschland weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen
zurücklassen (Steuerfluchtnorm des § 2 AußensteuerG)