Die degressive AfA für Gebäude nach § 7 Absatz 5 Nr. 2 EStG ist nach 1995 nur noch zulässig für Gebäude, die Wohnzwecken dienen, dies sind beispielsweise Wohnheime für ArbeiterInnen.
Die lineare AfA für Gebäude beträgt nach § 7 Absatz 4 Nr. 1 EStG höchstens 3 % im Jahr.