Die Steuerverwaltung hat sogenannte AfA-Tabellen herausgegeben, die Richtwerte für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der meisten Wirtschaftsgüter enthalten. Durch die Tabellen, deren Anwendung Sie normalerweise nicht verhindern können, soll ein gleichmäßiger Ansatz der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bei allen Steuerpflichtigen erreicht werden.