Bei privaten Veräußerungsgeschäften werden drei Hauptfälle unterschieden: Grundstücke, Wertpapiere und Anteile an Kapitalgesellschaften. Ob der Verkaufserlös ganz oder zur Hälfte steuerfrei ist, hängt zum jeweiligen Fall ab. Auch spielt der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf eine Rolle.