Wir lesen die Graphik wieder von unten nach oben:
Sie ermitteln Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen, indem Sie von den Einnahmen aus Kapitalvermögen Ihre Werbungskosten
bzw. den Werbungskosten-Pauschalbetrag und den Sparerfreibetrag abziehen.
Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen müssen Sie
- die Hälfte der ausgezahlten Dividenden (inklusive Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag; § 20 Absatz 1 Nr. 1 EStG),
- die Einnahmen aus Beteiligungen als typisch stille Gesellschafterin und aus partiarischen Darlehen (inklusive Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag § 20 Absatz 1 Nr. 4 EStG) und
- die Zinsen aus Kapitalforderungen (inklusive Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag § 20 Absatz 7 Nr. 1 EStG)
rechnen.