Wir lesen die Graphik wieder von unten nach oben:
Sie ermitteln Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen, indem Sie von den Einnahmen aus Kapitalvermögen Ihre Werbungskosten bzw. den Werbungskosten-Pauschalbetrag und den Sparerfreibetrag abziehen.
Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen müssen Sie rechnen.