Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwei Arten der persönlichen Steuerpflicht, die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht. Die unbeschränkte Steuerpflicht gilt für natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhlichem Aufenthalt im Inland. Bei diesen werden auch die ausländischen Einkünfte besteuert. Bei natürlichen Personen ohne gewöhlichen Aufenthalt im Inland gilt die beschränkte Steuerpflicht. Bei ihnen werden nur die inländischen Einkünfte besteuert.
Daneben gibt es Unterformen, sowie Sonderformen der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht. Die Unterscheidung hat Auswirkungen auf den Umfang der Besteuerung (sachliche Steuerpflicht).