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1. Nach dem EStG sind Gewinneinkünfte Einkünfte aus:
Gewerbebetrieb, Selbstständiger Arbeit und Land- und Forstwirtschaft.
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2. Bei der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit hat man gegenüber einem Gewerbebetrieb folgende
Vorzüge:
Man zahlt keine Gewerbesteuer, hat keine Bilanzierungspflicht und keine Anmeldepflicht
bei der Gemeinde.
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3. Die gewerbliche Tätigkeit ist in den
15, 16 und 17 EStG definiert.
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4. Die selbstständige Arbeit ist in
18 EStG definiert.
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