1. Nach dem EStG sind Gewinneinkünfte Einkünfte aus:
Gewerbebetrieb, Selbstständiger Arbeit und Land- und Forstwirtschaft.
2. Bei der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit hat man gegenüber einem Gewerbebetrieb folgende Vorzüge:
Man zahlt keine Gewerbesteuer, hat keine Bilanzierungspflicht und keine Anmeldepflicht bei der Gemeinde.
3. Die gewerbliche Tätigkeit ist in den
15, 16 und 17 EStG definiert.
4. Die selbstständige Arbeit ist in
18 EStG definiert.