Das zu versteuernde Einkommen von Kerstin Trautwein errechnet sich mit Hilfe des Einkommensteuergesetzes wie folgt:

 
Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit (§ 18)
84.500
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Absatz 1 Nr. 1) 8.700
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 20) - 5.400
Summe/Gesamtbetrag der Einkünfte 87.800
./. Sonderausgaben (§§ 10 ff.) - 4.800
./. außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 ff.) - 2.100
Zu versteuerndes Einkommen 80.900