1. Die Rechtsgrundlagen der
Einkommensteuer heißen
 
EStG, EStDV, LStDV.
 
2. Folgende besonderen Erhebungs-
formen der ESt gibt es:

Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag.

3. Zum EStG sind folgende
Verwaltungsvorschriften ergangen:
 
Einkommensteuerrichtlinien und Lohnsteuerrichtlinien.
 
4. Man kann den Abzug von
Kapitalertragsteuern beeinflussen,
indem man

einen Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt.