Frau Brandneu und ihre Mitgesellschafterin haften nicht für Verluste der GmbH.

Das bedeutet jedoch nicht, dass man generell sagen kann, dass Gesellschafter und Gesellschafterinnen nicht haften. Es gibt diverse Umstände, die einen Haftungsdurchgriff ermöglichen. Davon abgesehen werden Kreditinstitute bei Krediten für die GmbH häufig private Sicherheiten von den Gesellschafterinnen fordern.