5. Selbstkosten (=Handlungskosten + Bezugspreis) für jedes Produkts ermitteln

Im letzten Schritt der Kostenträgerstückrechnung für den Handel geht es nun darum den Mindestpreis für jedes Produkt zu ermitteln, den Preis, der die Kosten für jedes Produkt deckt- mit anderen Worten den Selbstkostenpreis.

Aus der Zuschlagskalkulation für den Handel wissen wir, dass die Selbstkosten sich aus Handlungskosten + Bezugskosten errechnen. Wir brauchen also diese Beträge nur noch in die Kalkulationstabelle einzusetzen.

Die Bezugskosten (d.h. den Wareneinsatz / Einstandspreis aller Waren) entnehmen wir der GuV, er setzt sich zusammen aus den Einstandspreisen der Produkte, die wir bei der Verkaufskalkulation bereits ermittelt haben.

Den Handlungskostenzuschlag haben wir bei der Kalkulation ebenfalls berechnet. Damit lassen sich auch die Handlungskosten jedes Produktes ermitteln.

Die Summe ergibt die Selbstkosten der Periode bzw. den Selbstkostenpreis jedes Produktes.