Rückwärtskalkulation im Handel

Oft kommt es vor, dass der Markt einen Verkaufspreis vorgibt. Mit der Rückwärtskalkulation berechnet die Händlerin, zu welchem Preis sie ein Produkt höchstens einkaufen darf, d.h. wie hoch bei gegebenem Verkaufspreis der Bezugspreis maximal sein darf, damit alle Kalkulationszuschläge noch mit dem Bezugspreis bezahlt werden. Dazu muss sie "vom unten nach oben" kalkulieren. Bei der Rückwärtskalkulation wird bis zum Barverkaufspreis "vom Hundert", von da ab "auf Hundert", d.h. mit vermehrtem Grundwert, gerechnet.

Sie erinnern sich an unsere Tabelle Zuschlagskalkulation im Handel:

 

 
 
Kostenart Vom 100 Auf 100 Nebenrechnung Betrag in €
Listenverkaufspreis
./. Rabatt (10%)
100 %

 


150 x 10
=
100      
150,00
15,00
= Zielverkaufspreis
./. Skonto (3%)

100 %

 

135 x 3 =
100     
135,00
4,05
= Barverkaufspreis
./. Gewinn (13%)

 

113 %

130,95 x 13 =
113         
130,95
  15,07
= Selbstkostenpreis
./. Handlungskosten (34%)

 

134 %

115,88 x 34 =
  134         
115,88
  29,40
= Bezugspreis
86,48
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