Selbstkostenkalkulation - die zweite Phase der Zuschlagskalkulation:
Die Selbstkosten berechnen sich aus der Summe von Bezugskosten und Handlungskosten oder aus der Summe von Bezugskosten und dem Handlungskostenzuschlag (als Prozentsatz des Bezugspreises). Handlungskosten sind die gesamten Stückgemeinkosten der Periode. Handlungskosten umfassen vor allem Betriebsbereitschaftskosten wie Personal- und Raumkosten, Werbungskosten, Abschreibungen, d.h. Handlungskosten sind für die gesamte Periode festliegende fixe Kosten. Da die Zuordnung der Handlungskosten auf die einzelnen Produkte im Handel aufgrund der Vielzahl von Produkten sehr schwierig ist, wird in vielen Handelsbetrieben ein Handlungskostenzuschlagssatz (HKZ) zur Kostendeckung ermittelt. Mit diesem lassen sich die Selbstkosten berechnen. Im folgenden Beispiel betragen die Handlungskosten insgesamt 19 500. Der Bezugspreis aller eingekauften Waren (Wareneinsatz) beträgt 55 000.
Wie berechnen wir nun den Handlungskostenzuschlag?Der HKZ berechnet sich aus dem Anteil der Handlungkosten am Wareneinsatz:
Für das Beispiel der GuV ergibt sich also ein HKZ von: Bezugspreis 55
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