Selbstkostenkalkulation - die zweite Phase der Zuschlagskalkulation:

Die Selbstkosten berechnen sich aus der Summe von Bezugskosten und Handlungskosten oder aus der Summe von Bezugskosten und dem Handlungskostenzuschlag (als Prozentsatz des Bezugspreises). Handlungskosten sind die gesamten Stückgemeinkosten der Periode. Handlungskosten umfassen vor allem Betriebsbereitschaftskosten wie Personal- und Raumkosten, Werbungskosten, Abschreibungen, d.h. Handlungskosten sind für die gesamte Periode festliegende fixe Kosten. Da die Zuordnung der Handlungskosten auf die einzelnen Produkte im Handel aufgrund der Vielzahl von Produkten sehr schwierig ist, wird in vielen Handelsbetrieben ein Handlungskostenzuschlagssatz (HKZ) zur Kostendeckung ermittelt. Mit diesem lassen sich die Selbstkosten berechnen.

Im folgenden Beispiel betragen die Handlungskosten insgesamt 19 500. Der Bezugspreis aller eingekauften Waren (Wareneinsatz) beträgt 55 000.

GuV in €
Soll Haben
Wareneinsatz 55 000 Warenverkauf 70 000
Personalkosten 15 000 Zinserträge 4 000
Miete 2 000 Verlust      500
Aufwand für Kommunikation 1 200

 

Abschreibungen 1 300

 

Summe 74 500   74 500

Wie berechnen wir nun den Handlungskostenzuschlag?

Der HKZ berechnet sich aus dem Anteil der Handlungkosten am Wareneinsatz:

Handlungskostenzuschlag (HKZ %) =         100 x Handlungskosten        
                                                   Wareneinsatz (=Bezugspreis)

Für das Beispiel der GuV ergibt sich also ein HKZ von:
Bezugspreis = 55 000 = 100 %
Handlungskosten = 19 500 =    x %
also
           x = 100 x 19 500
                   55 000
           x = 35,454545 %
Mit dem HKZ rechnet die Händlerin in der Selbstkostenkalkulation den Selbstkostenpreis des Artikels aus:
Selbstkosten = Bezugspreis des Artikels + Handlungskosten
Beispiel aus der GuV:

   Bezugspreis         55 000
+ Handlungskosten  19 500    
= Selbstkosten       74 500