Die Händlerin errechnet zum Bezugspreis Be und den Handlungskosten H die Selbstkosten Se.
Sie verkauft ihr Produkt zu einem Listenverkaufspreis L. Von diesem muss sie den Rabattzuschlag a bei R% Rabatt subtrahieren. Sie erhält den Zielverkaufspreis Z. Von Z zieht sie den Skontozuschlag b bei Sk% Skonto ab und erhält den Barverkaufspreis Ba.
Die Differenz zwischen Barverkaufspreis Ba und Selbstkosten Se stellt den Gewinn dar.
Dieser lässt sich prozentual zu den Selbstkosten ausdrücken.