1.a. Gewichts- und Wertspesen berechnen:
Zur Berechnung der Gewichtsspesen sind die Gewichte der Lieferungen für
Software A und Software B relevant sowie die Frachtkosten, die für das Gesamtgewicht gezahlt
wurden. Frau Einmalig trägt für Software A 12kg und für Software B 8kg in
die Spalte Bruttogewicht ein. Das Gewicht der Gesamtsendung betrug 20kg und die Frachtkosten 60 $.
Die Zollgebühren müssen als Wertspesen verrechnet werden. Frau Einmalig trägt
Die Rechnungspreise für Software A und Software B von $950 sowie $1500,
den Gesamtpreis von $2450 und die Zollgebühren von 30€ ein.
1.b. Gewichts- und Wertspesenanteile der Sendung und jedes
Produktes berechnen:
Frau Einmalig hat $60 Fracht für 20kg bezahlt,
also $3 für 1kg. Die Frachtkosten für Software A betragen demnach bei 12kg: $36,
für Software B bei 8kg: $24. Sie trägt diese Zahlen in die Spalte Gewichtsspesen ein.
Die Wertspesen errechnen sich aus dem Anteil der Zollgebühren von 30 € pro € bei
einem Gesamtrechnungspreis von 2450 €. Er errechnet sich zu 0,01 €.
Daraus ergibt sich für Software A eine Zollgebühr von 9,50 € und für
Software B von 15 €.
1.c. Die berechneten Werte setzt sie in die Tabelle ein:
Frau Einmalig erhält also 42,12 € und 28,08 € als Gewichtsspesen
für Software A und Software B sowie 9,50 € und 15 € als Wertspesen für Software A und
Software B.