1.a. Gewichts- und Wertspesen berechnen:
Zur Berechnung der Gewichtsspesen sind die Gewichte der Lieferungen für Software A und Software B relevant sowie die Frachtkosten, die für das Gesamtgewicht gezahlt wurden. Frau Einmalig trägt für Software A 12kg und für Software B 8kg in die Spalte Bruttogewicht ein. Das Gewicht der Gesamtsendung betrug 20kg und die Frachtkosten 60 $.
Die Zollgebühren müssen als Wertspesen verrechnet werden. Frau Einmalig trägt Die Rechnungspreise für Software A und Software B von $950 sowie $1500, den Gesamtpreis von $2450 und die Zollgebühren von 30€ ein.

1.b. Gewichts- und Wertspesenanteile der Sendung und jedes Produktes berechnen:
Frau Einmalig hat $60 Fracht für 20kg bezahlt, also $3 für 1kg. Die Frachtkosten für Software A betragen demnach bei 12kg: $36, für Software B bei 8kg: $24. Sie trägt diese Zahlen in die Spalte Gewichtsspesen ein. Die Wertspesen errechnen sich aus dem Anteil der Zollgebühren von 30 € pro € bei einem Gesamtrechnungspreis von 2450 €. Er errechnet sich zu 0,01 €. Daraus ergibt sich für Software A eine Zollgebühr von 9,50 € und für Software B von 15 €.

1.c. Die berechneten Werte setzt sie in die Tabelle ein:
Frau Einmalig erhält also 42,12 € und 28,08 € als Gewichtsspesen für Software A und Software B sowie 9,50 € und 15 € als Wertspesen für Software A und Software B.