Kalkulatorischen Kosten

Die kalkulatorischen Kosten unterteilt man in Anderskosten und Zusatzkosten

Die Kostenrechnung betrifft nicht nur Beträge, die aufgrund von Verträgen an andere Betriebe und Personen gezahlt wurden (Gehälter, Mieten, Fremdkapitalzinsen, Werbungskosten, usw.), sondern berücksichtigt auch den Nutzen, der der Unternehmerin dadurch entgangen ist, dass sie eigene materielle oder immaterielle Güter im Leistungsprozess des Unternehmes und nicht anderweitig eingesetzt hat. Dies gilt für Vermögensteile und für Kapital. 
       



  Wenn das Unternehmen in einem Gebäude seinen Sitz hat, das der Unternehmerin gehört, fällt keine Miete an. Die Unternehmerin kann deshalb in das Betriebsergebnis eine kalkulatorische Miete einrechnen. Dem Betrieb werden Kosten dafür angerechnet, dass er das Eigentum der Unternehmerin einsetzt. Denn würde die Unternehmerin das Gebäude anderweitig vermieten, würde der Mieter ihr Miete zahlen. Das gleiche gilt auch für den kalkulatorischen UnternehmerInnenlohn, er beinhaltet fiktive Aufwendungen für Dienste des Unternehmens.