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Kalkulatorischen Kosten
Die kalkulatorischen Kosten unterteilt man in Anderskosten und Zusatzkosten
Die Kostenrechnung betrifft nicht nur Beträge, die aufgrund von
Verträgen an andere Betriebe und Personen gezahlt wurden (Gehälter,
Mieten, Fremdkapitalzinsen, Werbungskosten, usw.), sondern berücksichtigt
auch den Nutzen, der der Unternehmerin dadurch entgangen ist, dass
sie eigene materielle oder immaterielle Güter im Leistungsprozess
des Unternehmes und nicht anderweitig eingesetzt hat. Dies gilt für
Vermögensteile und für Kapital.
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