Personalnebenkosten

Personalnebenkosten sind unternehmensbedingte Kosten und sind von den betrieblich bedingten Arbeitsentgelten abzugrenzen. Sie stellen sog. Leerkosten dar, d.h. Kosten, denen keine Leistungen gegenüberstehen.

Dazu gehören:         
       

 
Gesetzliche Kosten:
  Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung,
  Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
  Vergütung gesetzlicher Feiertage und sonstige Ausfallzeiten und
  Berufsgenossenschaftsbeiträge,
Tarifliche und betriebliche Kosten:
  Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung,
  Aufwendungen für berufliche Bildung und
  Sonderzahlungen (Erfolgsbeteiligungen, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen).