Mit der Vollkostenrechnung werden die Gemeinkosten (Handlungskosten) in voller Höhe (fixe und variable Gemeinkosten) den Einstandspreisen/Bezugspreisen der Produkte zugerechnet.

Die Teilkostenrechnung wird mit dem Verfahren der Deckungsbeitragsrechnung durchgeführt. Hier werden nur die variablen Gemeinkosten berücksichtigt, weil eine verursachungsgerechte Zurechnung der fixen Kosten (Raumkosten, Personalkosten, Abschreibungen usw.) nicht möglich ist und weil die fixen Kosten sich nicht ändern, wenn in der Periode mehr oder weniger Stück produziert werden.

Alle betrieblichen Entscheidungen sind auf den Erfolg des Betriebes ausgerichtet. Die Unternehmerin will ihre Produkte nicht nur kostendeckend herstellen bzw. beziehen, sondern darüber hinaus einen Gewinn erwirtschaften. Dies erreicht sie z.B. durch eine entsprechende Preispolitik. Als Grundlage für die richtigen Entscheidungen in der Verkaufskalkulation dient die Deckungsbeitragsrechnung. Datengrundlage der Deckungsbeitragsrechnung sind die Ergebnisse der Kostenrechnung.