Durch den Kauf der EDV-Geräte für ihre Geschäftsausstattung sind Frau Brandneu Ausgaben in Höhe von 6.000 € entstanden. Durch den Kauf der Büromöbel hatte sie Ausgaben in Höhe von 7.350 €. Für Leistungen des Unternehmens in der Softwareentwicklung, der Erstellung von Websites und für Berutungsleistungen konnte sie 2003 18.000 € in Rechnung stellen, erzielte daraus bisher aber lediglich Einnahmen in Höhe von 15.900 €.
Die Ausgaben für die Geschäftsausstattung hatte Frau Brandneu anhand der Rechnungsbelege auf die entsprechenden Bestandskonten gebucht.

Die Ausgaben für die EDV und die Möbel haben ihr Bankguthaben vermindert, die Ausgaben für das Büromaterial haben ihren Kassenbestand vermindert.

Ausgaben liegen also da vor, wo Geld abfließt.

Die Einnahmen für die verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen haben ihr Bankguthaben erhöht.
Einnahmen liegen also da vor, wo Geld zufließt.
Aufwendungen aus der G&V des 4. Quartals 2003, wie z.B. das Honorar für externe Mitarbeiterinnen (Fremdleistungen), das Gehalt für die Telearbeiterin und die Werbunskosten, fallen in der Ausgaben-Aufstellung niedriger aus, da sie zwar 2003 aufgewendet worden sind, aber das Geld dafür teilweise noch nicht abgeflossen ist. So hat Frau Brandneu sicherlich das Gehalt an die Telearbeitin noch 2003 ausbezahlt, aber die Sozialverischerungsbeiträge für Dezember, die ebenfalls in den Personalaufwendung enthalten sind, erst im Januar 2004 an die Krankenkasse überwiesen.